Empfehlung des Landesruderverbandes an die Mitgliedsvereine zur Umsetzung der Allgemeinverfügung.
Diese Empfehlung wurde auf Grundlage der ab 04.05.2020 geltenden Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung und der in diesem Zusammenhang erlassenen Allgemeinverfügung über die geforderten Hygienemaßnahmen für einzelne geöffnete Bereiche erstellt.
Wir machen die Vereine darauf aufmerksam, dass die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften der Verordnung und der Allgemeinverfügung eigenverantwortlich Sache des jeweiligen Vereins ist. Individuelle und örtliche Gegebenheiten sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Die Musterempfehlung kann dafür nur eine Grundlage bilden. Daher wird sie auch als Word-Dokument zur Verfügung gestellt, damit eine individuelle Anpassung in den Vereinen vorgenommen werden kann.
Wir bedanken uns bei der Erarbeitung herzlich bei unserem Ruderkameraden Herrn Rechtsanwalt Hartmut Elsner.
Empfehlung zu Hygienemaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Stand 03.05.2020)